Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei der Steremat Arbeitsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft mbH
(Steremat AFS GmbH) steht im Mittelpunkt der Gesellschaft die Beschäftigung, Qualifizierung und sozialpädagogische Betreuung von schwervermittelbaren arbeitslosen Menschen. Dazu wird für öffentlich geförderte Arbeitsförderungs- und Qualifizierungsprojekte die Rechtsträgerschaft im Rahmen der geltenden Gesetze und der von den Fördermittelgebern erlassenen Bewilligungs- und Zuwendungsbescheide übernommen.
Verträge und Vereinbarungen mit der Steremat AFS GmbH unterliegen diesen Regelungen und Bescheiden. Zu beachtende Besonderheiten werden mit den Vertragspartnern im jeweiligen Vertragstext vereinbart. Das gilt auch für Rücktrittsregelungen.
Arbeitsuchende können in den Arbeitsförderungs- und Qualifizierungsprojekten nur mit Zuweisung / Vermittlung des Jobcenters beschäftigt werden und wenn das jeweilige Projekt im Wohnbezirk der / des Arbeitsuchenden läuft.
Gebende und nehmende Dienstleistungen und Produkte im Rahmen von Arbeitsförderungs- und Qualifizierungsprojekten sind nur während der Laufzeit der jeweiligen Projekte möglich. Gebende Leistungen enden gegebenenfalls zur Wahrnehmung notwendiger Gewährleistungen mindestens 14 Tage vor Ende der Projekte. Anspruch auf Gewährleistung muss bis zum Ende der Projektlaufzeit erhoben werden. Nehmende Dienstleistungen sind nur in der Projektlaufzeit finanzierbar. Die gegebenenfalls notwendige Rechnungslegung muss vor Ende der Projektlaufzeit erfolgen.
Der Datenschutz ist gesichert und wird durch eine Datenschutzbeauftragte kontrolliert. Daten werden nur in besonderen Ausnahmen (z. B. EU-finanzierte Qualifizierung) und mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen an Dritte weitergegeben.
Die Haftung unterliegt den gesetzlichen Regelungen.